BfDK hebt Honoraruntergrenze an

Mindesthonorare für Freie Darstellende Künstler*innen steigen
Pressemitteilung des Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK):
Berlin, 01.12.2025. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hebt seine Empfehlung zur Honoraruntergrenze (HUG) ab 2026 an. Empfohlen wird dann ein Mindesthonorar von 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) für Versicherte der Künstlersozialkasse (KSK) sowie 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) für Künstler*innen ohne KSK-Versicherung – jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer.
„Die Anhebung der Honoraruntergrenze war dringend notwendig, um mit den steigenden Tarifentgelten mitzuziehen und die rapide gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen. Uns ist es sehr wichtig zu betonen, dass unsere Empfehlung eine Untergrenze darstellt. Die Landesverbände der Freien Darstellenden Künste haben sich mit überwältigender Mehrheit für eine Anpassung zum Jahr 2026 entschieden. Jetzt kommt es darauf an, die HUG weiter in den Förderungen von Bund, Ländern und Kommunen zu verankern und die notwendigen Aufwüchse für die Anpassung einzufordern“, erklärt Helge-Björn Meyer, Geschäftsführung des BFDK.
Der BFDK gibt seit 2015 eine Honoraruntergrenze heraus. Sie wurde zuletzt im Jahr 2022 angepasst. In diesem Jahr haben der BFDK und seine Mitgliedsverbände Bilanz gezogen und die Ergebnisse in einem Reader festgehalten. Zum Download.
Seit 2024 gelten bei Förderungen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verbindliche Mindesthonorare auf Basis der HUG-Empfehlung des BFDK. Auf Landesebene zeigen sich noch große Unterschiede: Einige Länder haben die Honoraruntergrenze bereits vor dem Bund fest in ihren Förderprogrammen verankert, während andere noch weit von einer verbindlichen Umsetzung entfernt sind.
Berechnung der Honoraruntergrenze
Grundlage für die Berechnung der HUG bildet der Tarifvertrag Normalvertrag (NV) Bühne für angestellte Künstler*innen. Dieser sieht eine Einstiegsgage von monatlich 3.075 Euro brutto (Stand Februar 2025) vor. Da Selbstständige ohne KSK-Versicherung ihre Sozialversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, werden diese Beiträge (derzeit 23,94 Prozent) hinzugerechnet. Unabhängig vom Versicherungsstatus enthält die HUG-Empfehlung des BFDK eine Pauschale von 300 Euro im Monat zur Abdeckung weiterer Risiken und Kosten (z.B. Unfallversicherung oder Mutterschutz).
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte
Monat: 4.220 EUR
Woche: 970 EUR
Aufführungen (10% des Monatshonorars): 422 EUR
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte
Monat: 3.600 EUR
Woche: 830 EUR
Aufführungen (10% des Monatshonorars): 360 EUR
Die aktuelle Überarbeitung der HUG fand in einem partizipativen Prozess mit den Mitgliedsverbänden des BFDK und der „AG Honoraruntergrenze“ statt. Im Rahmen des Fair-Pay!-Prozesses arbeitet der Verband zudem an differenzierten stufenweisen Honorarmodellen, die Berufserfahrung und Verantwortung besser abbilden.
Der BFDK fordert Bundesländer und Kommunen auf, die Honoraruntergrenze zeitnah und verbindlich in allen Förderlinien zu implementieren und die dafür notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Auch in Zeiten von Kulturkürzungen sind faire Honorare in Kunst und Kultur weiterhin unser Ziel.
Der 2025 veröffentlichte HUG-Reader
des BFDK dokumentiert erstmals umfassend, wie die Honorarempfehlung in den einzelnen Bundesländern wahrgenommen und umgesetzt wird. Er zeigt deutlich, in welchen Bundesländern faire Bezahlung ernst genommen und finanzielle Mittel entsprechend bereitgestellt werden – und wo die prekären Arbeitsbedingungen für freie Künstler*innen weiterhin strukturell verfestigt bleiben.

