- März 2020
Landesverband fordert 500.000 Euro Ausfallerstattung für die Freien darstellenden Künste in Schleswig-HolsteinDie Veranstaltungsabsagen aufgrund der Corona-Pandemie führen bei den freien darstellenden Kunstschaffenden in Schleswig-Holstein wie überall zu immensen Einnahmeverlusten. Das hat der Landesverband Freies Theater Schleswig-Holstein in einer Befragung der im Landesverband organisierten Künstlerinnen und freien Theatern ermittelt.
Wenn der Kulturbetrieb bis zum Sommer stillsteht, wovon auszugehen ist, verlieren die in der Umfrage erfassten Kolleginnen bis zu 500.000 Euro. Schon bei einer Schließung bis zum 19.4.2020 liegt der Gesamtverlust bei nahezu 200.000 Euro.
Die Zahlen ergeben sich in erster Linie durch den Verlust von Zuschauereinnahmen, sowie abgesagte Gastspiele und künstlerischen Projekte und nicht gezahlte Einnahmen durch abgesagte kulturelle Bildungsangebote wie Workshops oder Schulveranstaltungen. Beteiligt haben sich 20 Theater, Ensembles und Einzelkünstlerinnen aus allen Regionen des Landes. Rechnet man die privaten Theater und Solokünstler ein, die nicht im Landesverband organisiert sind, wird dieser Betrag sicher noch entsprechend höher liegen. Falls diese Ausfälle nicht bald erstattet werden, droht vielen Künstlerinnen die Pleite und vielen Ensembles und Theatern das Aus.
Gleichzeitig ist der Wegfall von möglichen Engagements oder anderen „Kultur-Jobs“ in der nahen Zukunft nicht bezifferbar, weil die Künstlerinnen aufgrund der aktuellen Situation weniger Anfragen für die nächsten Monate erwarten. Explizit betroffen sind hier natürlich alle Akteure im Bereich des Kinder- und Jugendtheaters, deren Einkünfte zentral auf Gastspieleinnahmen basieren. Der Verlust wird sicherlich bis ins kommende Jahr spürbar sein.Der Landesverband SH, vertreten durch Stephan Schlafke, Sigrid Dettlof und Marc Lowitz dankt der Landesregierung und den Kommunen für die Bereitschaft zu schnellem und unbürokratischem Handeln. Es braucht vor allem befristete finanzielle Hilfen zur Existenzsicherung von Solo- Selbstständigen ohne Bedürftigkeitsprüfung, bzw. ggf. mit nachgelagerter Bedürftigkeitsprüfung. Die Hilfen müssen schnell und unbürokratisch ausgereicht werden. Wichtig dabei ist, dass es sich um finanzielle Hilfen ohne Rückzahlverpflichtung handelt.
Der Landesverband schließt aus den Ergebnissen, dass die Landesregierung gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen, dringend Ausfallerstattungsmittel in Höhe von mindestens 500.000 Euro zusätzlich zu dem bisherigen Förderansatz für die Erstattung bereitstellen muss. Zudem fordert der Verband die Landesregierung auf, dass Fördermittel des Ministeriums nicht zurückverlangt werden, falls es zu Verschiebungen oder Ausfällen von Veranstaltungen kommt. Dies gilt insbesondere für die Veranstaltungsreihe „Kindertheater des Monats“, 6. Kindertheaterfestival und die Forschungsresidenzen. landesver band freies theater schles wig holstein Es sollten auch schnellstmöglich die Bewilligungsbescheide der Förderung für 2020/21 an die Antragstellerinnen verschickt werden, damit geplante Projekte eine Aussicht auf Realisierung haben und die Arbeit der Künstlerinnen gesichert ist.
Der Landesverband bittet die Landesregierung außerdem darum, Sorge zu tragen, dass auch Einrichtungen des Landes den freischaffenden darstellenden Künstlerinnen bei ausgefallenen Veranstaltungen die vollständige vereinbarte Honorarsumme zahlen. Das betrifft beispielsweise Honorarverträge mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
Nur die Kombination von garantierten Produktionsmitteln, Soforthilfe und Ausfallerstattung kann dafür sorgen, dass die freien darstellenden Künste die Corona-Krise ohne größeren existenziellen Schaden überstehen, denn sie sind ein unverzichtbarer Teil der Theaterlandschaft, auch um ein vielseitiges Kulturangebot in den Städten und Regionen unseres Landes aufrechtzuerhalten.
Wir bitten das Land also, diese existenzielle Hilfe für einen besonderen Kulturzweig zu leisten!Lübeck, den 30.3.2020
Stephan Schlafke, Sigrid Dettlof, Marc Lowitz. (Vorstand)