Werde Mitglied

Der Landesverband Freie Darstellende Künste in Schleswig-Holstein e. V. vertritt die Anliegen seiner Mitglieder im Bundesland und bundesweit und ist die Anlaufstelle für die Kulturpolitik und die Öffentlichkeit. Der fdk_sh verhilft so zu einem konstruktiven Dialog über die Problemfelder und Forderungen der künstlerisch Tätigen der Freien Darstellenden Künste in Schleswig-Holstein, liefert aktuelle Informationen in seinem Newsletter und steht für Fragen und Beratung zur Verfügung. Der Verband lebt vom aktiven Austausch mit seinen Mitgliedern. In der Mitgliedschaft versammeln sich freie Theater, Gruppen und Kollektive sowie Einzelkünstler:innen aus den Sparten Figuren- und Puppentheater, Performancetheater und Performance, Straßentheater, Tanz, Schauspiel, Festival, Partizipative Formen und Vermittlung.

Voraussetzungen

Ordentliches Mitglied im fdk_sh können Institutionen und Künstler:innen werden, die nachweislich professionell in den Freien Darstellenden Künsten tätig sind. Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft sind die aktive künstlerische Arbeit unter freien Bedingungen und der Wohn- oder Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein. Die Professionalität kann u. a. über die langjährige Tätigkeit, die künstlerische Ausbildung und den überwiegenden Gelderwerb durch künstlerische Arbeit nachgewiesen werden (siehe Antragsformular). Ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt.

Mitgliedsbeitrag und Aufnahmeprozess

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt ab 2023 pro Jahr 60€ für Solomitglieder (bis 2 Personen), 96€ für Mitgliedsgruppen (ab 3 Personen) und 240€ für Mitglieder mit einem Umsatz von über 250.000€/Jahr. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung durch den Vorstand entscheidet final die Mitgliederversammlung.

Informationen für Mitglieder zur GEMA

Logo der GEMA

Der BFDK ist Gesamtvertragspartner der GEMA. Dies beinhaltet u.a., dass den Mitgliedern des BFDK, d.h. den Landesverbänden, sowie deren Mitgliedern ein Nachlass von 20 Prozent auf die gültigen Vergütungssätze der GEMA gewährt wird. Weitere Informationen.

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