März 2020

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus SARSCoV- 2 im Kulturbereich

Sehr geehrter Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem Erlass vom 12. März 2020 des Ministeriums für Soziales,
Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (Anlage)
werden unter anderem die öffentlichen Veranstaltungen in staatlichen Theater, Opern
und Museen untersagt. Auch in diesem Zusammenhang unternimmt die
Landesregierung damit alles, um die Verbereitung des Cornavirus einzudämmen, zu
verlangsamen und vor allem die Risikogruppen zu schützen.
Die öffentlichen Theater Kiel, Lübeck und das Landestheater haben den Spielbetrieb
daraufhin eingestellt und eine Schließung ihrer Häuser zunächst bis zum 19. April 2020
beschlossen. Weitere Kultureinrichtungen haben sich diesen Maßnahmen ebenfalls
angeschlossen.
Als zuständige Kulturministerin empfehle ich dringend allen Veranstaltern, den oben
bezeichneten Erlass auch für die kommunalen und freien Kultureinrichtungen sowie
für Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen
anzuwenden und ihre Veranstaltungen abzusagen bzw. zu verschieben und auch die
Schließung ganzer Kultur- und Bildungseinrichtungen zu prüfen.
Ein Verbot von Großveranstaltungen mit über 1.000 Besucherinnen und Besucher hat
die Landesregierung bereits erlassen, jedoch angesichts der fortschreitenden
Verbreitung des Virus ist dies inzwischen nicht mehr ausreichend. Die Gefahr eine
Ansteckung besteht bei größeren Zusammenkünften und Veranstaltungen, bei denen
Menschen in einem geschlossen Raum in engerem Kontakt zueinander stehen.
Bitte tragen Sie durch entschiedenes und besonnenes Verhalten mit dazu bei, dass
wir die Folgen des Virus abmildern. Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Prien